Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
Für Sicherheitsschuhe gelten besondere Vorschriften. Wir bieten Ihnen fachgerechte Einlagen und unterstützen Sie bei den Antragsverfahren.
Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
Für Sicherheitsschuhe gelten besondere Vorschriften. Wir bieten Ihnen fachgerechte Einlagen und unterstützen Sie bei den Antragsverfahren.
Sicher auf Schritt und Tritt
Reguläre orthopädische Einlagen dürfen nicht in Sicherheitsschuhen verwendet werden. Bei uns erhalten Sie fachgerechte Einlagen nach DGUV Regel 112-191.
Das Antragsverfahren auf einen Blick
Erstantrag
Für Ihren ersten Termin bei uns benötigen Sie folgende ausgefüllte Unterlagen. Diese können Sie hier herunterladen.
- Formular G100: Antrag auf Leistungen
- Formular G0133: Anlage zum Antrag
- Formular G0134: Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers
- Ärztliche Verordnung (Rezept)
Folgeantrag
Bei einem wiederholten Antrag reichen diese Unterlagen aus:
- Formular G0135: Antrag auf Folgeversorgung
- Ärztliche Verordnung (Rezept)
Wichtige Hinweise zur Kostenübernahme
Für Einlagen in Sicherheitsschuhen ist nicht Ihre Krankenkasse zuständig, sondern die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Voraussetzung: Sie zahlen bereits seit mindestens 16 Jahren in die DRV ein.
Lassen Sie sich beraten
Haben Sie weitere Fragen zum Antragsverfahren oder zur Einlagenversorgung für Ihre Sicherheitsschuhe?
Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder persönlich in unserem Geschäft zur Verfügung.