Einlagen für Arbeits­sicher­heits­schuhe

Für Sicherheitsschuhe gelten besondere Vorschriften. Wir bieten Ihnen fachgerechte Einlagen und unterstützen Sie bei den Antragsverfahren.

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Einlagen für Arbeits­sicher­heits­schuhe

Für Sicherheitsschuhe gelten besondere Vorschriften. Wir bieten Ihnen fachgerechte Einlagen und unterstützen Sie bei den Antragsverfahren.

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Sicher auf Schritt und Tritt

Reguläre orthopädische Einlagen dürfen nicht in Sicherheitsschuhen verwendet werden. Bei uns erhalten Sie fachgerechte Einlagen nach DGUV Regel 112-191.
 

Das Antragsverfahren auf einen Blick

Erstantrag

Für Ihren ersten Termin bei uns benötigen Sie folgende ausgefüllte Unterlagen. Diese können Sie hier herunterladen.

Folgeantrag

Bei einem wiederholten Antrag reichen diese Unterlagen aus:

Wichtige Hinweise zur Kostenübernahme

Für Einlagen in Sicherheitsschuhen ist nicht Ihre Krankenkasse zuständig, sondern die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Voraussetzung: Sie zahlen bereits seit mindestens 16 Jahren in die DRV ein.

Lassen Sie sich beraten

Haben Sie weitere Fragen zum Antragsverfahren oder zur Einlagenversorgung für Ihre Sicherheitsschuhe? 
Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder persönlich in unserem Geschäft zur Verfügung.